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Schuljahr 21/22 unter Pandemiebedingungen

folgend finden Sie Informationen für das neue Schuljahr 2021/22 unter Pandemiebedingungen. Seit 27. August gilt die neue CoronaVO Schule. Daraus ergeben sich folgende wesentliche Änderungen:

  • Vermeidung von Schulschließungen und Quarantäne ganzer Klassen. Absonderung bei Einzelfallbetrachtung durch das Gesundheitsamt.
  • Vollständige Abkehr von inzidenzabhängigen Maßnahmen (kein Wechselunterricht etc.)
  • Lüftung nach CO²-Ampel (ohne Ampel spätestens nach 20 Minuten), nach Möglichkeit Abstand von 1,5 Metern
  • Zunächst unbefristete Maskenpflicht (inzidenzunabhängig) im Klassenzimmer und Gebäude. Beim Essen und Trinken darf diese kurzzeitig abgenommen werden.
  • Befreiung von der Präsenzpflicht nur noch bei schwerwiegenden Gründen (Antrag bei Schulleitung)
  • Fernunterricht nur für abgesonderte Personen
  • Der Aufenthalt in Pausen ist in den Gängen nicht gestattet. Zunächst Beibehaltung der Einbahnwegeregelungen in den Gängen des Schulgebäudes.

Für alle Schülerinnen und Schüler besteht eine Testpflicht an Schulen. Eine Befreiung von der Testpflicht ist durch Nachweis einer vollständigen Impfung oder Genesung (6-Monate-Regelung) möglich. Testtage sind jeweils Montag und Donnerstag (KBS jeweils am ersten Schulwochentag) und werden über WebUntis ausgewiesen („i“ und sodann im Vertretungstext der Stunde). Bitte bringen Sie nach Möglichkeit zum ersten Schultag eine aktuelle offizielle „negative“ Testbescheinigung (Testungen sind in der Region hier möglich) oder Nachweise zu einer Befreiung der Testpflicht (2G) mit. Bitte entnehmen Sie den Aushängen und Displays am ersten Schultag ihr Klassenzimmer zur Einschulung.

Weitergehende und aktuelle Informationen finden Sie auf der Informationsseite »Corona« des Kultusministeriums. Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das neue Schuljahr.