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Befreiung vom Deutsch- und Gemeinschaftskundeunterricht

Nach der Verwaltungsvorschrift vom 14. November 2001, Absatz II, Nr. 3 (K. u. U 2002 S75) können Berufsschüler vom Deutsch- und Gemeinschaftskunde-Unterricht befreit werden, wenn im Rahmen einer Erstausbildung eine Abschlussprüfung in den Fächern Deutsch und Gemeinschaftskunde bereits abgelegt worden ist.
(Abschlusszeugnis als Nachweis - Vorlage bei der Abteilungsleitung)

Der Antrag zur Unterrichtsbefreiung kann nur in den ersten vier Wochen nach Eintritt gestellt werden. Danach ist der Besuch und das Ablegen der Abschlussprügung in Deutsch und GGK Pflicht. Die Betriebe werden im Falle einer Unterrichtsbefreiung von der Fritz-Erler-Schule benachrichtigt. Die betriebliche Arbeitszeit erhöht sich entsprechend um 90 Minuten.