„Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil!“
Auf diesen Satz der Richterin Natascha Kühnle warten die Schülerinnen und Schüler der Eingangsklasse des Wirtschaftsgymnasiums Tuttlingen mit ihrem Fachlehrer Stefan Frech im Rahmen ihrer Exkursion zum Amtsgericht Tuttlingen am 02.12.2025 vergeblich.....
Kläger und Beklagte einigten sich vor der Urteilsverkündung durch einen Vergleich. Richterin Kühnle deutete nach der Beweisaufnahme die Erfolglosigkeit der Klage an, was den Kläger zum Einlenken brachte. Vorteil der Einigung: Die Gerichtskosten sind geringer als bei einem Urteilsspruch und werden zwischen Kläger und Beklagtem aufgeteilt. Im konkreten Fall ging es darum, ob die zugesagte Zustellung von Werbematerial auch tatsächlich erfolgte. Da der Kläger dies letztlich nicht beweisen konnte, bestand auch kein Anspruch auf Zahlung der Leistung. Durch den Besuch des Amtsgerichts Tuttlingen konnten die Schülerinnen und Schülern der Fritz-Erler-Schule die Bedeutung der behandelten Unterrichtsinhalte zum Themengebiet „Rechtliche Grundlagen“ hautnah und realistisch erfahren.
Autor/in: T. Zepf