Was bedeutet SMV
SMV heißt „Schülermitverantwortung“ und nicht - wie irrtümlich noch immer ca. 55% der Schülerinnen und Schüler meinen – „Schülermitverwaltung“. Der entscheidende Unterschied liegt darin, dass Schüler, die nur „verwalten“, lediglich Aufgaben ausführen, die ihnen von anderen, z.B. von der Schulleitung oder den Lehrern übertragen wurden. Schüler dagegen, die etwas „mitverantworten“, ergreifen selbst die Initiative für ihre Interessen, haben größere Handlungsspielräume zum Erlernen eigenverantwortlichen Handelns, aber auch mehr entsprechende Pflichten. Im Schulgesetz des Landes Baden-Württemberg (§§ 62-70) und der SMV-Verordnung sind diese Rechte und Pflichten festgelegt.
Schülervertreter:
Julian Frech (SGGG J1) als Schülersprecher und Nelly Dossou (SGGJ2) als stellvertretende Schülersprecherin.
Verbindungsleher:
Michelle Mägerle, Stephan Brodrick
Nach der Wahl der einzelnen Klassensprecher sowie des neuen Gremiums der SMV, fand nach den Herbstferien die konstituierende SMV-Sitzung statt. Hier fand sich das neu gewählte Team erstmals zusammen, lernte sich kennen und entwickelte die neue Idee für Projekte.